Es ist eine Virusinfektion. In Deutschland sind ca. 0,2 bis 0,3% der Neugeborenen mit CMV infiziert. Zytomegalie ist inzwischen die häufigste connatale (während der Schwangerschaft auf das Kind übertragene) Viruserkrankung in der Schwangerschaft. Das Baby hat bei der Erstinfektion einer Schwangeren ein 40%iges Infektionsrisiko.
Sofern Sie früher schon einmal mit dem Zytomegalovirus in Kontakt gekommen sind, besteht bei einer Zweitinfektion nur ein geringes Risiko von etwa einem Prozent, dass es zu einer Übertragung auf Ihr Kind kommt. Da die Zytomegalieinfektion sowohl bei der Mutter als auch beim Kind ohne Symptome verlaufen kann, wird sie oft nicht erkannt. Es kann aber auch zu uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen kommen wie Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Oberbauchschmerzen.
Das Zytomegalievirus wird mit Urin, Sperma, Vaginalsekret, Speichel, Tränen und Blut ausgeschieden. Die Inkubationszeit kann zwischen vier und zwölf Wochen liegen.
Schwangere, Pflegepersonal in Kinderkliniken, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen.
Die Übertragung des Zytomegalivirus auf das ungeborene Kind geschieht in der Regel im Rahmen einer Erstinfektion der Schwangeren. Die Viren können das Kind über die Placenta infizieren. Aber auch nach der Geburt kann das Virus auf das Kind übertragen werden. Für gesunde, reife Säuglinge stellt eine Infektion mit dem Zytomegalivirus über die Muttermilch keine Gefahr dar. Frühgeborene Säuglinge hingegen sind durch eine Ansteckung über die Muttermilch gefährdet, weil ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist und die Antikörper der Mutter sie nicht ausreichend schützen.
Eine wirksame, zugelassene Therapie gibt es bislang (noch) nicht. Es sind jedoch erfolgversprechende Fortschritte mit Hyperimmunglobulinen gemacht worden. Das sind spezifische Antikörper, die gegen Bestandteile der Virushülle gerichtet sind und somit frei im Blut schwimmende Viren abfangen.
Damit verhindern sie ein Übergreifen der Infektion auf weitere Körperzellen und stoppen so die Infektion. Bei einer gesicherten Erstinfektion in der Frühschwangerschaft kann ebenfalls über einen Schwangerschaftsabbruch diskutiert werden.
Eine wirksame Prophylaxe oder eine Impfung gibt es noch nicht. Für Frauen mit Kinderwunsch und zu Beginn der Schwangerschaft empfiehlt sich eine Abklärung auf Antikörper gegen CMV. Dann greifen für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere, die noch keinen Kontakt mit dem Virus hatten und deshalb keine Antikörper dagegen gebildet haben, besondere Hygieneregeln.
Diese Frauen sollten, wenn möglich, häufigen und engen Kontakt zu Kleinkindern privat oder beruflich meiden. Gehören sie zum Beispiel der Berufsgruppe der Kinderkrankenschwestern und Erzieherinnen an, sollten sie sich besonders schützen (siehe Linkliste). Diese Antikörperbestimmung aus dem Blut wird von den Krankenkassen nicht bezahlt.